ERSTE ANWALTLICHE AUSKUNFT

Mit der kostenlosen überschlägigen Erstinformation über die Rechtslage (wie etwa im Ehe- und Familienrecht, im Schadenersatzrecht, im Unternehmens-, Vertrags- oder Erbrecht) soll jedermann die Möglichkeit erhalten, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, ob überhaupt Ansprüche oder Rechte bestehen, gegen wen diese allenfalls durchgesetzt werden können, und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind. Niemand soll mehr darauf angewiesen sein, sich durch Hörensagen über die Rechtslage zu „informieren“. Es soll vermieden werden, dass durch unbedachte Handlungen oder Äußerungen die eigene Position verschlechtert wird, und im folgenden Streitfall die Frage gestellt werden muss: „Warum sind Sie denn nicht schon früher gekommen?“

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11-04-2010
 
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