| Emittent: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz |
Weitere Beschlüsse: Nachbesserung bei Progressionsabgeltung, Verlängerung der COVID-19-Impfungen, Weiterentwicklung des Gender Budgeting
Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe wird von bisher 400 € auf 600 € erhöht. Dafür hat sich heute der Nationalrat mehrheitlich ausgesprochen.
Ebenfalls mehrheitlich sprach sich der Nationalrat für eine Verlängerung der Energiekrisenbeiträge für Energieunternehmen aus.
Darüber hinaus soll als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 auch die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasste steuerliche Freigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld temporär für 2024 angehoben werden. Dieser Punkt fand einhellige Zustimmung im Plenum.
Ein weiterer mehrheitlich angenommener Beschluss betrifft COVID-19-Impfungen. Um ein kontinuierliches Angebot gewährleisten zu können, kommt es zur Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen.
Zudem sprach sich der Nationalrat mit breiter Mehrheit – ohne Stimmen der FPĂ– – fĂĽr die Weiterentwicklung des Gender Budgeting, das auf eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der HaushaltsfĂĽhrung abzielt, aus.
Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wird auf 600 € erhöht
Um die Beitragszahler:innen zu entlasten, wird die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 € auf 600 € erhöht. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften wĂĽrden – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen, argumentieren Ă–VP und GrĂĽne in ihrem Initiativantrag zur Ă„nderung des Einkommensteuergesetzes. Die Erhöhung soll bereits ab der Veranlagung fĂĽr das Jahr 2024 anwendbar sein. Um Beitragszahler:innen weiter zu entlasten, werde der Absetzbetrag gehoben, so Angela Baumgartner (Ă–VP). Dies trete bereits ab 2024 in Kraft.
SPÖ und NEOS stimmten gegen die Maßnahme. Nur eine kleine Elite profitiere von der Anhebung des Kirchenbeitrags, kritisierte Gerald Loacker (NEOS). Die Erhöhung der Absetzbarkeit der Kirchensteuer gehe hauptsächlich zugunsten von jenen, die gut verdienen, hielt Christoph Matznetter (SPÖ) fest. Ein Abänderungsantrag der NEOS, der auf einen Vollzeitbonus sowie die Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge abzielt, blieb in der Minderheit. Darin wurde ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 € für jeden Monat, in dem eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt, angeregt. Gerald Loacker (NEOS) forderte, Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohns steuerfrei zu stellen.
Verlängerung der Energiekrisenbeiträge und Progressionsabgeltung
Die Energiekrisenbeiträge der Energiekonzerne werden für das Kalenderjahr 2024 verlängert. Unternehmen aus dem Energiebereich, die von den anhaltend hohen Preisen profitieren, sollen so einen fairen Beitrag leisten, heißt es in der Begründung des Initiativantrags von ÖVP und Grünen. Zudem erwarten sich die Regierungsparteien von der Verlängerung der im Zuge der Energiekrise eingeführten Gewinnabschöpfung eine Dämpfung der Inflation. Änderungen sind bei der Höhe der Abschöpfung und der Anrechnung von Investitionen vorgesehen. Damit sollen Investitionsanreize gesetzt werden.
Die Einnahmen aus den Energiekrisenbeiträgen ermöglichen die Finanzierung wesentlicher Entlastungsmaßnahmen, stellte Lukas Hammer (Grüne) dar. Dabei werde ein massiver Anreiz gesetzt, um in den Ausbau erneuerbarer Energien zu investieren. Menschen wurden in der Krise nicht allein gelassen, erklärte Franz Hörl (ÖVP) die weitere Notwendigkeit des Energiekrisenbeitrags. Der ÖVP sei es dabei nicht um Steuereinnahmen, sondern um Lenkungseffekte gegangen, hielt er der SPÖ entgegen. Die Maßnahme habe gegriffen, zeigte sich Hörl überzeugt.
Kai Jan Krainer (SPĂ–) kritisierte die Verlängerung der „verfehlten Energiepolitik“ der Bundesregierung. Anstelle der angekĂĽndigten zwei bis vier Milliarden Euro, seien durch die Gewinnabschöpfung nur 255 Mio. € eingenommen worden. In seinen Augen sei das Gesetz das Papier nicht wert, es brauche eine echte Gewinnabschöpfung. Axel Kassegger (FPĂ–) ging mit der SPĂ– einher, es handle sich um eine Verlängerung der verfehlten Energiepolitik der Bundesregierung. DarĂĽber hinaus gingen die Einschätzungen jedoch auseinander. Da es sich um Initiativanträge handle, fehle eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung, kritisierte Hubert Fuchs (FPĂ–). Die MaĂźnahme fĂĽhre zu keiner VergĂĽnstigung der Energie, stellte er fest.
Die Inflation in Österreich sei deshalb so hoch gewesen, da Gas in Österreich teurer war als in anderen Ländern, betonte Karin Doppelbauer (NEOS). Der Ausstieg aus russischem Gas würde zu einer Reduktion der Inflation beitragen. Die NEOS stimmten gegen den Energiekrisenbeitrag. Jakob Schwarz (Grüne) hielt fest, für die NEOS ist die Steuer zu hoch, für die SPÖ zu niedrig. Da Strom- und Energiepreise gesunken sind, sei weniger eingenommen worden als ursprünglich prognostiziert wurde, erklärte er.
Im selben Initiativantrag wurde zudem eine Änderung des Einkommensteuergesetzes verankert. Damit wird als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 auch die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasste steuerliche Freigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld temporär angehoben. Im Zuge des diesjährigen Progressionsberichts soll eine mögliche unbefristete Regelung der vorerst nur für 2024 vorgesehenen Maßnahme evaluiert werden. Die Abgeordneten stimmten einstimmig für die Novelle. Die Novelle zeige, dass die kalte Progression noch nicht zur Gänze abgeschafft wurde, unterstrich Fuchs. Er setzte sich dafür ein, dauerhaft sicherzustellen, dass Geringverdiener auch für das Weihnachts- und Urlaubsgeld keine Steuer zahlen müssen.
Kostenlose COVID-19-Impfangebote werden verlängert
Um ein kontinuierliches Angebot zu gewährleisten, werden die Bestimmungen für COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich bis 31. August 2024 verlängert. Zudem wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung des Gesundheitsministers über COVID-19-Impfstoffe und Bedarfsmaterialien bis Juni 2025 erstreckt. Ab Mitte des Jahres werde es eine neue Regelung geben, erklärte Laurenz Pöttinger (ÖVP). Bis zur Umsetzung der neuen Maßnahmen brauche es eine Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen. Die COVID-19-Impfung werde ins nationale Impfprogramm übergeführt, erklärte Ralph Schallmeiner (Grüne) die Notwendigkeit einer Übergangslösung.
Die Agenda sei im falschen Ausschuss gelandet, kritisierte Karin Greiner (SPÖ) und erklärte damit die Ablehnung der SPÖ. Der Antrag gehöre in den Gesundheitsausschuss. Die Fristverlängerung hielt sie für zu kurz gegriffen. Die Frist müsste bis 31.12. des Jahres laufen, da die meisten Impfungen im Herbst nachgefragt werden, so Greiner. Auch die FPÖ stimmte dagegen.
Vier-Parteien-Antrag zur Weiterentwicklung des Gender Budgeting
Das österreichische Modell des Gender Budgeting habe internationale Beachtung gefunden, heißt es im Vier-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre würden sich aber neue Perspektiven ergeben, die im Kontext der allgemeinen Weiterentwicklung des Haushaltsrechts auch zu einer Vertiefung des Gender Budgeting und der damit erzielten Wirkungen führen sollten. So zielt der Antrag beispielsweise auf geschlechtsspezifische Analysen bei wesentlichen Förderungen oder auf die verstärkte Darstellung budgetrelevanter Gleichstellungsmaßnahmen im Bundesvoranschlag ab. Die Initiative basiert auf einem Entschließungsantrag der SPÖ, in der sich die Oppositionspartei für ein umfassendes Gender Budgeting ausspricht.
Ă–ffentliche Ausgaben mĂĽssten auf Geschlechtergerechtigkeit geprĂĽft werden, unterstrich Eva Maria Holzleitner (SPĂ–). Derzeit werde dies nicht entsprechend gelebt, kritisierte die Abgeordnete und setzte sich fĂĽr eine ex ante-ĂśberprĂĽfung von Gesetzen ein.
Österreich sei seit der Haushaltsrechtsreform 2013 Vorreiter beim Gender Budgeting, zeigte Lukas Brandweiner (ÖVP) auf. Um dessen Wirkung weiter zu verbessern, brauche es Reformen und die Ausrollung auf weitere Ministerien. Elisabeth Götze (Grüne) setzte sich für die Erstellung einer umfassenden Gleichstellungsstrategie ein. Die Verbesserungen beim Gender Budgeting sollen dazu beitragen Geschlechterungerechtigkeiten weiter zu reduzieren. Auch die NEOS begrüßten den Antrag. Karin Doppelbauer (NEOS) hob hervor, dass viele Vorschläge aus dem Budgetdienst in den Antrag aufgenommen wurden.
Der öffentliche Haushalt soll das finanzieren, was notwendig ist, unabhängig davon, ob Männer oder Frauen betroffen sind, argumentierte Rosa Ecker (FPÖ) dagegen. Angesichts hoher Schulden 2024 sah Ecker die Herausforderungen bei der Tilgung anstelle von Gender Budgeting. Der Antrag passierte den Nationalrat mehrheitlich, der zugrundeliegende Antrag blieb in der Minderheit.
Keine Mehrheit für Fristsetzungsanträge der Opposition
Zum Abschluss der Sitzung blieben drei Fristsetzungsanträge der Opposition in der Minderheit. Darin forderte die SPĂ– den Abschluss der Beratungen ĂĽber den EntschlieĂźungsantrag „Kritik des Rechnungshofes ernst nehmen – Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt vorlegen!“ durch den zuständigen Ausschuss bis 18. März 2024.Ein wenig länger – bis zum 28. März 2024 – wollten die NEOS Zeit geben, um ĂĽber die Archivierung beruflicher Nachrichten und Kanäle oberster Staatsorgane zu beraten. Auch ein Fristsetzungsantrag der NEOS zu einer Ă„nderung des Strafgesetzbuchs wurde abgelehnt.
Bei einem abschließenden Reigen an Fristsetzungsanträgen der FPÖ, die den zuständigen Ausschüssen eine Frist zur Beratung über FPÖ-Anträge bis 19. März 2024 setzen wollten, wurden alle Fristsetzungsanträge abgelehnt. (Schluss Nationalrat) med/gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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