| Emittent: Oesterreichs Energie |
Im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Villach waren auch die Energiepreise Thema. In einem gemeinsamen Antrag von Tirol und Kärnten wurde mehr Transparenz und die Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur Gestaltung von Stromlieferverträgen gefordert. Die aktuelle rechtliche Situation sei komplex und lasse zu viel Raum für Interpretationen. Das führe zu massiver Rechtsunsicherheit. Oesterreichs Energie teilt diese Einschätzung. Die Interessenvertretung der E-Wirtschaft hat bereits mehrfach auf den unzureichenden Rechtsrahmen für Preisänderungen bei Stromlieferverträgen für Endkundinnen und Endkunden hingewiesen und Verbesserungen gefordert.
„Damit Kundenbeziehungen bei Energieverträgen gut funktionieren können, braucht es klare und verständliche Spielregeln für alle Markteilnehmer. Es muss klar sein, wann und unter welchen Voraussetzungen Preise geändert werden können. In der aktuellen Situation ist das nicht der Fall“, erklärt Oesterreichs Energie Generalsekretärin Barbara Schmidt.
Aktuell stehen sowohl Vertragsänderungen auf Basis des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) als auch Änderungen der Lieferbedingungen auf Basis von § 80 2a des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) in der Kritik. „Insgesamt zählen wir bereits rund 50 laufende Gerichtsverfahren gegen Energielieferanten aufgrund von Preisanpassungen. Diese Situation führt zu Unsicherheit auf allen Seiten. Die Branche begrüßt daher die deutliche Initiative der Landeshauptleutekonferenz zur Schaffung von Rechtssicherheit im ElWOG. Nun geht es darum, die Novelle des ElWOG mit einer klaren Ausgestaltung des gesetzlichen Preisänderungsrechts auf den Weg zu bringen“, so Schmidt.
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