| Emittent: IG-Holzkraft |
Energieziele können nur mit sicherem Rechtsrahmen erreicht werden
Der 03. Oktober 2023 war in Österreich der bisher wärmste Oktobertag der Messgeschichte. Das lässt vergessen, das üblicherweise Anfang Oktober die Heizsaison startet. Eine Heizsaison, die auch dieses Jahr wieder von hohen Energiepreisen und einem hohen Anteil an fossilen Brennstoffen gekennzeichnet sein wird. Österreich hat im Bereich der erneuerbaren Wärme weiterhin hohen Aufholbedarf. Dazu braucht es aber auch den passenden rechtlichen Rahmen. Nun hat die Regierung ihre Pläne zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgestellt. Der ursprüngliche Entwurf wurde deutlich beschnitten. Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft, bedauert diese Änderungen: „Die Begutachtungsfrist für das EWG endet am 10. Juli 2022. Nach über einem Jahr wird jetzt ein Gesetz präsentiert, das zahnlos und unambitioniert ist. Das Warten hat sich für die Branche also wahrlich nicht gelohnt.“
Dazu kommt, dass das EWG nicht das einzige Gesetz ist, auf das die Erneuerbaren-Branche seit langem wartet. Auch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), dass die Dauer der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energie-Anlagen verkürzen soll, die Überarbeitung des ElWOG und das Erneuerbare-Gas-Gesetz (EGG) sind weiterhin ausständig. Dazu kommt noch, dass die Ausbauziele für erneuerbare Energien im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht länger mit den EU-Zielen übereinstimmen, wie Kirchmeier betont: „Wir müssen deutlich schneller und mehr ausbauen. Dazu braucht es aber einen sicheren Rechtsrahmen. Aktuell scheint es eher so, als hätte die Politik alle Zeit der Welt. Statt vorzeitigem Wahlkampf, wäre jetzt aktive Arbeit an der Energiewende angesagt!“
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