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Abgeordnete widmen sich erstem Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs
Zur Entlastung der Bürger:innen im anhaltenden Kampf gegen die Teuerung sprach sich der Nationalrat heute mehrheitlich für einen Zweckzuschuss von 150 Mio. € an die Länder aus. Diese „Gebührenbremse“ soll als weitere inflationsdämpfende Maßnahme die Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr abfedern. Ebenso fand die Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne eine Mehrheit unter den Abgeordneten. Während die Koalitionsfraktionen beide Maßnahmen als weitere „Mosaiksteinchen“ in der Abfederung der Teuerung betrachteten, kritisierte die Opposition sowohl etwaige Mängel in der Umsetzung als auch den aus ihrer Sicht zu geringen Effekt der Gesetze.
Der erstmals vorgelegte Produktivitätsbericht für 2023 wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
„Gebührenbremse“: 150 Mio. € Zweckzuschuss an die Länder
In Form von Hilfen für Gemeinden als Gegenleistung für einen Verzicht auf die volle Inflationsanpassung von Wasser- und Müllgebühren soll es laut dem von ÖVP und Grünen vorgelegten Initiativantrag einen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio. € geben. Der Zweckzuschuss des Bundes ist von den Ländern zur Senkung von Benützungsgebühren der Gemeinden im Jahr 2024 zu verwenden. In den Erläuterungen wird festgehalten, dass die Senkung nicht zwangsläufig eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr bedeutet, sondern vielmehr eine Reduzierung im Vergleich zur Gebührenhöhe, wie sie sich ohne Gebührenbremse ergeben hätte. Die Regelung der Details, insbesondere welche Benützungsgebühren gesenkt werden sowie die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden, bleibt den Ländern überlassen.
Speziell an letzterem Punkt stieß sich NEOS-Abgeordnete Julia Seidl. Wenn die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes den Bundesländern obliege, könne eine wirkliche „Gebührenbremse“ nicht gewährleistet werden. Seidl vertraue den Landeshauptleuten – in ihrer Diktion, den „Fürsten der Finsternis“ – nicht. Zudem handle es sich um eine Einmalzahlung, die lediglich im Jahr 2024 greifen soll. Daher stellten sowohl Seidl als auch Andreas Kollross (SPÖ) die Frage in den Raum, wie dann mit einer umso höher ausfallenden Gebührenerhöhung im Jahr 2025 umzugehen sei. Kollross übte auch scharfe Kritik an der aus seiner Sicht „beschämend“ geringen Höhe des Zweckzuschusses, angesichts des aktuellen Ausmaßes der Teuerung. Maximilian Linder (FPÖ) äußerte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zu dem Gesetz, bemängelte jedoch etwa, dass nur gemeindeeigene Einrichtungen zur Wasserversorgung von der Entlastung profitierten.
Seitens der ÖVP hielt Rudolf Taschner der Opposition entgegen, dass er als Föderalist den Ländern sehr wohl zutraue, verantwortungsbewusst zu handeln und das Gesetz im Sinne der Bürger:innen auszugestalten. Generell handle es sich bei dem Zweckzuschuss nur um ein „Mosaiksteinchen“ in der Bekämpfung der Teuerung, deren Ursachen er unter anderem in der Finanzpolitik der EZB verortete. Taschner sowie seine Fraktionskollegen Christoph Stark, Manfred Hofinger und Christoph Zarits verwiesen auf eine Reihe bereits erfolgter Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie die ökosoziale Steuerreform, die Abschaffung der kalten Progression oder die Strompreisbremse, in die sich die „Gebührenbremse“ nun einfüge. Deren Umsetzung durch die Länder betrachtete auch Grünen-Mandatarin Elisabeth Götze als „logischen Weg“, da diese über die Gemeindeaufsicht verfügten. Ob nun einzelne Gebühren gesenkt oder Erhöhungen verhindert würden, bleibe ihnen überlassen, sei jedoch transparent festzuhalten.
Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne
Zudem soll eine Änderung beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger eine höhere Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen ermöglichen. Konkret haben ÖVP und Grüne vor, die Bemessungsgrundlage für den Energiekrisenbeitrag für das Kalenderjahr 2023 auf jenen Betrag zu erhöhen, um den der steuerpflichtige Gewinn 2023 um mehr als 10 % über dem Durchschnittsbetrag liegt.
Für SPÖ-Mandatar Reinhold Einwallner schlägt die Bundesregierung damit – ebenso wie bei der „Gebührenbremse“ – nur ein weiteres „Kapitel der Hilflosigkeit“ in der Bekämpfung der Teuerung auf. An sich würde eine Abschöpfung der Übergewinne von Energiekonzerne Sinn ergeben. Diese sei jedoch „dilettantisch und zahnlos“ umgesetzt worden, sodass auch eine Nachbesserung nicht viel nutzen werde. Finanzminister Magnus Brunner habe Einnahmen in der Höhe von 4 Mrd. € angekündigt. Tatsächlich hätten sich diese jedoch nicht einmal auf 100 Mio. € belaufen, so Einwallner.
Diesen Vorwurf an die Bundesregierung ließ Gabriel Obernosterer (ÖVP) nicht gelten. Das vorliegende Gesetz sei für den Fall entstanden, wenn Energiekonzerne sinkende Rohstoffpreise nicht in Form von Energiekostensenkungen an die Konsument:innen weitergäben. Der dadurch entstehende Gewinn auf Seiten der Konzerne würde per Gesetz abgeschöpft werden. Wenn die Erzeuger die Energiepreise jedoch senkten, würde auch nichts bzw. nur wenig abgeschöpft werden, da die Konsument:innen auch weniger zahlten, erklärte Obernosterer. Die Ankündigung von 4 Mrd. € beruhte auf den damaligen Energiepreisen, ergänzte Jakob Schwarz von den Grünen. Es sei positiv zu bewerten, dass diese gesunken seien. Zudem bezögen sich die knapp 100 Mrd. € an Einnahmen lediglich auf die fossilen Energien. Wie viel noch aus der Stromerzeugung abgeschöpft werden könne, sei abzuwarten, erklärte Schwarz.
Gerhard Kaniak (FPÖ) erklärte sich die geringen bisherigen Einnahmen hingegen aus zahlreichen Ausnahmebestimmungen, die im Gesetz verankert seien – wenn etwa in erneuerbare Energien investiert werde. Außerdem würde für den Energiekrisenbeitrag nur der ausgewiesene Gewinn herangezogen, der laut Kaniak durchaus „angepasst“ werden könne. So ergebe sich auch keine Preissenkung für die Konsument:innen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass der Beitrag auf diese noch abgewälzt würde, befürchtete Kaniak.
NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer sah den Grund für die niedrigen Abschöpfungen in „Optimierungen im Preisgefüge“ der Energiekonzerne. Das Grundproblem verortete sie jedoch beim fehlenden Wettbewerb in Österreich. Doppelbauer plädierte dafür, mehr Druck auf die Unternehmen aufzubauen – insbesondere da diese zumeist teilweise in Staatsbesitz seien -, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und verbindliche Quoten für den Netzausbau für die Länder einzuführen.
Produktivitätsbericht 2023
Im erstmals vorgelegten Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs für das Jahr 2023 richtet der Produktivitätsrat 47 Empfehlungen an die Bundesregierung, mit denen er auf rasche Maßnahmen für den ökologischen und digitalen Umbau der Wirtschaft zur Stärkung der österreichischen Wettbewerbsfähigkeit drängt. Investitionen, Innovationen, technologischer Fortschritt und die Verbesserung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bevölkerung werden laut Bericht für das Wirtschaftswachstum immer wichtiger. Der Produktivitätsrat sieht in der Anpassung des österreichischen Bildungssystems und der Beseitigung bekannter Schwächen, etwa dessen soziale Selektivität, ein vorrangiges Handlungsfeld. Darüber hinaus werden eine ambitioniertere Forschungs- und Innovationspolitik, die Förderung des Strukturwandels im Unternehmenssektor und eine verbesserte Mobilisierung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials als wichtige Faktoren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs angesehen. Hochwertige Kinderbetreuung sieht er als Schlüssel für eine bessere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, im Gesundheitsbereich spricht er sich für eine Stärkung von Präventionsmaßnahmen aus. Als Risiken werden die geopolitische Lage, steigende Finanzierungskosten und Engpässe am Arbeitsmarkt genannt. (Fortsetzung Nationalrat) wit
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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