| Emittent: Ă–VP Parlamentsklub |
Zur weiteren Dämpfung der Energiepreise sollen auch fĂĽr 2024 der Energiekrisenbeitrag fĂĽr Strom sowie jener fĂĽr fossile Energieträger eingehoben werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von Ă–VP und GrĂĽnen vor, der heute in der Sitzung des Budgetausschusses mehrheitlich angenommen wurde. „Unternehmen aus dem Energiebereich, die von den hohen Preisen profitieren, sollen einen fairen Beitrag leisten“, begrĂĽndet Ă–VP-Budgetsprecher Abg. Gabriel Obernosterer diese MaĂźnahme. Die Bemessungsgrundlage fĂĽr den Energiekrisenbeitrag ist jener Betrag, um den der steuerpflichtige Gewinn um mehr als zehn Prozent ĂĽber dem Durchschnittsbetrag liegt. Ăśberdies sollen weitere Anpassungen Investitionsanreize bieten.Â
Um die Weitergabe von Preissenkungen weiter zu forcieren und gleichzeitig Investitionsanreize zu stärken, soll es konkret neben dieser Verlängerung der MaĂźnahme zu weiteren Anpassungen kommen, beispielsweise bei der Anrechnung von „grĂĽnen“ Investitionen in erneuerbare Energien.Â
Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes soll zudem eine Übergangsregelung für die Freigrenzen der sonstigen Bezüge (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgelder) für 2024 schaffen. Dafür haben sich alle Fraktionen ausgesprochen. Hintergrund: Zuletzt wurde mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 die kalte Progression für das Jahr 2024 abgegolten. Nicht Teil der Abgeltung sind jedoch die Freigrenzen bei der Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern. Nun soll die Freigrenze nachträglich basierend auf Inflationswerten erhöht werden. Eine unbefristete Regelung soll evaluiert werden. (Schluss)
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