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Kogler/Plakolm: Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen startet am 22. Jänner

Kogler/Plakolm: Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen startet am 22. Jänner
📆 18.01.2024 🕑 7:00

| Emittent: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport |

140 Mio. Euro vorgesehen. Anträge elektronisch auf www.ekz-npo.at

Die gestiegenen Energiekosten im Gefolge des russischen Angriffs auf die Ukraine haben in den vergangenen beiden Jahren nicht nur Haushalte und Unternehmen, sondern auch gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen wie Sport- oder Kulturvereine oder Sozialeinrichtungen vor massive Herausforderungen gestellt.

Im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors hat die Bundesregierung daher auch einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Die Unterstützungsmaßnahme richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie kirchliche Einrichtungen, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren.

Der EKZ-NPO ist dabei so konzipiert, dass die deutlich höheren Energiekosten abgefedert werden, Energiesparanreize aber erhalten bleiben. Ab 22. Jänner können Anträge für den Förderzeitraum 2022 gestellt werden.

Vizekanzler Werner Kogler: „Gemeinnützige und Freiwilligenorganisationen sind für unser Land immens wichtig. Egal, ob im Sport- oder Kulturverein, in der Hilfs- oder in der Umweltorganisation – hier kommen Menschen zusammen und bringen ein gemeinsames Anliegen weiter. Diese gemeinsame, konstruktive Arbeit ist das wirksamste Gegengift gegen Hetze. Auch die gemeinnützigen Organisationen waren in den vergangenen Jahren aufgrund der hohen Energiepreise großen Belastungen ausgesetzt. Mit diesem Energiekostenzuschuss entlasten und unterstützen wir jetzt genau die, die so viel für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft tun.“

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm: „3,7 Millionen Menschen engagieren sich in Österreich ehrenamtlich und leisten damit einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ehrenamt ist nicht nur für sie Ehrensache, sondern auch für uns als Bundesregierung. Ich bin daher froh, dass wir mit dem Energiekostenzuschuss unseren Vereinen und Organisationen nach herausfordernden Jahren ordentlich unter die Arme greifen und so das ehrenamtliche Engagement in unserem Land kräftig unterstützen.“

Der EKZ-NPO fördert 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber von den förderbaren Kosten abgezogen werden.

Die Bundesregierung hat für diese Maßnahme bis zu 140 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Abgewickelt wird der EKZ-NPO von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), der Förderbank des Bundes.

Anträge für das Jahr 2022 können von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 elektronisch auf der Plattform www.ekz-npo.at gestellt werden, wo auch weitere Informationen zu finden sind. Anträge für das Jahr 2023 werden in der zweiten Jahreshälfte möglich sein.

Rückfragen

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Dipl.-Ing. Daniel Böhm
Pressesprecher des Vizekanzlers
daniel.boehm@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

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